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Ein neuer EU-Haushalt, der zu unseren Zukunftsplänen passt

Triebfeder europäischen Handelns

Der Fahrplan für ein blühenderes, faireres und widerstandsfähigeres landwirtschaftliches Unternehmen.

Avatar Marco D'Adamo

Im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften hat die Europäische Kommission einen Rechtsakt vorgelegt, der auch als Entwurf eines Rechtsakts gedacht ist, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Verordnung (EU) 2021/2115 und der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie zur Einleitung einer öffentlichen Konsultation mit anschließendem Bericht mit Gründen und Zielen, z. B. zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf diese Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Ich habe zu diesem Verordnungsvorschlag (die Konsultation ist auf der institutionellen Plattform „Ihre Meinung zählt“ der Europäischen Kommission abrufbar) im Hinblick auf Artikel 39 (AEUV) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Stellungnahme verfasst, in der neben den Unternehmen auch Arbeitnehmer in der Erwerbsbevölkerung als Akteure desselben Agrarsektors bewertet werden. Darüber hinaus wiederholt die Begründung der Kommission die Erstellung schriftlicher Verträge zwischen den Parteien (Verkäufer und Käufer) über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Zu den Punkten 4 und 5 des Berichts wird es als angemessen erachtet, für Verträge, die länger als sechs Monate sind, eine Klausel einzufügen, und ich habe im Rahmen der Konsultation eine Bemerkung verfasst, in der ich erwäge, dass Sanktionen und Interessen nicht auf den Namen des landwirtschaftlichen Unternehmens zurückzuführen sind.

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