
Ein neuer EU-Haushalt, der zu unseren Zukunftsplänen passt
Triebfeder europäischen Handelns
Finanzierung des Kampfes gegen LGBT-Phobien
Um das Ziel der Europäischen Union der Nichtdiskriminierung (Artikel 21 AEUV) zu erreichen, schlage ich vor, dass im nächsten EU-Haushalt ein Subventionsprogramm zur Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTQIA+-Personen eingerichtet wird. Im Jahr 2021 haben beispielsweise einige Mitgliedstaaten eindeutig homophobe Maßnahmen ergriffen. Als Reaktion darauf hat das Europäische Parlament Entschließungen angenommen, um dieser Geißel entgegenzuwirken, indem es die EU zu einer „Freiheitszone für LGBTI-Personen“ macht (21. März 2021) oder die Freizügigkeit und Familienzusammenführung von Regenbogenfamilien durchsetzt (14. März 2021). Es sei darauf hingewiesen, dass in der EU nach wie vor viele Ungleichheiten für LGBTQIA+-Personen bestehen. Je nach Gesetzgebung ihres Landes haben sie mehr oder weniger Rechte, mehr oder weniger Schutz. Zum Beispiel erkennen einige Staaten nicht einmal die Bürgerunion an. In einer Union, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet, erscheint es mir jedoch notwendig, dies auszugleichen, indem ein Teil des Haushalts für die Bekämpfung von LGBTphobie bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck würden Mittel bereitgestellt, um Bildung, Information und Ausbildung zu LGBT-Themen (sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht), Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten (von einer einfachen Sensibilisierungskampagne bis hin zur wissenschaftlichen Forschung) und die Bereitstellung von Rechtsschutzunterstützung für Personen, die nach diesem Kriterium diskriminiert werden, zu finanzieren.
Teilen