
Energieeffizienz
Ihre Meinung sagen – Politik gestalten
Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Union
Änderung von Artikel 3 und Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, mit der das Buchstabe i) „Energie“ aus Artikel 4 gestrichen und auf Artikel 3 Buchstabe f verschoben wird, um die ausschließliche Zuständigkeit der EU im Energiebereich zu übertragen, indem verbindliche Entscheidungen gegenüber den Staaten getroffen werden können, die Schaffung gemeinsamer Rechtsvorschriften und die Festlegung der vollständigen Überarbeitung dieses Vertrags, die Einleitung eines europäischen Verfassungsverfahrens.
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